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Maître Françoise Berton:
Seit Monaten wird in Frankreich die geplante Reform des Arbeitsrechts im „El Khomri-Gesetz“, die wir in einem Beitrag vom 24.3.2016 vorgestellt haben, heftig diskutiert. Laut Aussage der Regierung hat diese Reform als Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und im Zusammenhang mit der Massenarbeitslosigkeit die Beschäftigung der Arbeiter zu begünstigen. Gewerkschaften, verschiedene politische Gruppen und Studentenvereinigungen führen aus Angst, dass Sozialvorteile dabei verloren gehen, Demonstrationen und fordern den Rücktritt vom Gesetzesentwurf.
Eine erste, nicht offizielle Fassung des Entwurfs war vor deren offizieller Vorstellung im Ministerrat im Umlauf und hatte diese heftigen Proteste ausgelöst. Infolge dieser massiven Streiks hatte der Premierminister Manuel Valls beschlossen, das Datum für die Vorstellung zur Eröffnung von Gesprächen mit den Gegnern, wie den Verbänden und den politisch linksorientierten Abgeordneten zu verschieben. Eine neue überarbeitete Fassung des Entwurfs zum „El Khomri-Gesetz“ wurde am 14. März 2016 vorgestellt.
Der Premierminister hat diese Reform als "pragmatisch, ehrgeizig, beispiellos" und als Ergebnis eines "Kompromisses" bezeichnet. Nach Manuel Valls ist diese Reform der Beweis, dass Frankreich "sich ohne grössere Reibungen umwandeln kann". Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der geplante Text weiterhin eine Reform darstellt und ob die Änderungen wesentlich sind oder nicht.
Der ursprüngliche Text des "El Kohmri-Gesetzes" beinhaltete einige Neuheiten im französischen Arbeitsrecht. Der Premierminister hat auf verschiedene Maßnahmen aus der geplanten Reform verzichtet. Darunter zählt die Aufgabe der Kappung der Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers bei einer ungerechtfertigten Kündigung. Diese Kappung wird nur noch den Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Gesetz „empfohlen“.
Dagegen hat die Regierung bisher im Hinblick auf die Bestimmungen zum betriebsbedingten Kündigungsgrund dem Druck der Straße nicht nachgegeben. Die in dem Gesetzesentwurf für den betriebsbedingten Grund einer Kündigung definierten genaueren Kriterien als bisher bleiben soweit erhalten.
Im Laufe der Verhandlungen mit den Studentenverbänden hat die Regierung zwecks Beruhigung der Jugendlichen einige an letztere gerichtete Maßnahmen in den Gesetzesentwurf eingeführt:
FR, Strasbourg
Rechtsanwältin und Avocat
BERTON & ASSOCIES Avocats Deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei
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