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Der Begriff Vermögensnachfolge beschreibt ein Beratungsgebiet, welches sich aus verschiedenen juristischen Disziplinen zusammensetzt. Zielsetzung ist die ausgewogene Definition des vorhandenen Vermögens und ihre gerechte Verzteilung und Sicherung. Klassiche Beratungsfelder der Vermögensnachfolge sind Unternehmen und vermögende Privatpersonen, welche erfahrungsgemäß über ein besonders diversifiziertes Vermögensportfolio verfügen (so z.B. Immobilienbesitz, Beteiligungen, eine Kunstsammlung, Wertpapiere etc.).
Typische Fragen bei der Übergabe eines Unternehmens an einen Nachfolger sind etwa:
Befinden sich bewertugsvolatile Gegenstände im Vermögen (zB. Kunstgegenstände) ist die besondere Sensibilität und spezifische Fachkenntnis des Beraters gefordert. Hier gilt es insbed
Die vorstehenden Fragetsellungen möchten nur einen ersten Einblick in der Beratung in der Vermögensnachfolge, hier am Beispiel des Kunstbesitzes geben. Für weitere Erörterungen steht Ihnen jeder sachkundige und spezialisierte Rechtsanwalt mit Rat und Tat zur Seite. Für die steuerlichen Fragen empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuziehen, welcher mit dem Rechtsanwalt bereits erfolgreich im Bereich der Vermögensnachfolge zusammengearbeitet hat.
Special: Erbschaftsteuer - Was Erben erledigen und beachten müssen
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