Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Compliance Management, Fraud Management, Recht, Konzernrecht, Risikomanagement, Interne Revision, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Personal und Organisation. Weiterhin angesprochen sind Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung, Syndizi sowie interessierte Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer.
Ihr Seminarleiter:
Björn Rohde-Liebenau
Rechtsanwalt, Ombudsmann und Mediator
RCC Risk Communication Concepts
Hamburg
Begrüßung, Vorstellungsrunde und Abstimmung der Seminarinhalte mit Ihren Erwartungen als Teilnehmer
Das neue unternehmerische Risiko "Wirtschaftskriminalität": Prävention und Aufdeckung durch ein professionelles Hinweisgeber-System
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Formen der wirtschaftskriminellen Handlungen im Überblick
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Nationale, europäische und internationale Dimension von wirtschaftskriminellen Handlungen
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Verhinderung illegaler Handlungsweisen nicht allein durch Strafrecht oder dichte Kontrollen
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Elemente eines Hinweisgeber-Systems im Unternehmensalltag
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Risiken im Zusammenhang mit der anonymen Weitergabe von Insiderinformationen zu ungesetzlichen und ethisch zweifelhaften Praktiken
Aufbau eines Hinweisgeber-Systems: Welche Bausteine gehören dazu?
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Die wichtigsten Bausteine eines professionellen Hinweisgeber-Systems im Überblick
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Aktivierung der im Unternehmen existierenden Infrastruktur
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Einführung eines Compliance-Officer: Anforderungsprofil und Aufgaben
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Einführung eines Ombudsmanns: Auswahl, Bestellung und Aufgaben
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Einrichtung einer telefonbasierten Hinweisgeber-Hotline: Wer ist dafür verantwortlich? Compliance Management, Recht, Interne Revision oder Personal?
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Einrichtung einer internetbasierten Hinweisgeber-Hotline: On demand vs. Softwareimplementierung
Unternehmensweite Einführung des Hinweisgeber-Systems
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Erfolgsfaktoren und Stolpersteine bei der unternehmensweiten organisatorischen Einbindung des Hinweisgeber-Systems
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Unternehmensweite Kommunikation des Hinweisgeber-Systems durch Informationsveranstaltungen, Schulungen, Handbücher etc.: Was sind die wesentlichen Inhalte?
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Berichtskreislauf: Schnittstellen und Berichtslinien frühzeitig definieren
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Einrichtung einer Ethikkommission: Compliance Management, Interne Revision und Personal
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Dialog mit Stakeholdern:
- Lieferanten
- Kunden
- Öffentlichkeit
- Kapitalgeber
- Banken etc.
Aufbau eines unternehmensweiten Courage-Systems zur Unterstützung der Compliance und Aufnahme von Hinweisen
Exklusiver Praxisbericht!
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Ziel eines Hinweisgeber-Systems
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Ansatz zum Aufbau eines Courage-Systems
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Vorteile und Risiken eines Hinweisgeber-Systems
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Prozesselemente und Umgang mit Hinweisen
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Governance Struktur eines Hinweisgeber-Systems
Jörg Stockinger
Fraud Investigations Manager
Vodafone D2 GmbH
Düsseldorf
Whistleblowing & Datenschutz: Darauf müssen Sie achten
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Sarbanes-Oxley Act, EU-Datenschutzrichtlinie, Bundesdatenschutzgesetz: Anforderungen an die Einführung von anonymen Hinweisgeber-Systemen
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Gewährleistung der Datensicherheit bei Erhebung, Verarbeitung, Verbreitung und Speicherung
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Anonymität und Datensparsamkeit versus Interessen der Betroffenen
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Einrichtung von Zugriffsbeschränkungen
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Verschlüsselung der Daten bei Transfer: Welche Techniken gibt es?
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Vermeidung der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau
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Unabhängige Datenspeicherung und Trennung von der Personalakte
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Einrichtung spezieller Falldatenbanken
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Unverzügliche Datenlöschung nach Einstellung/Abschluss der Ermittlungen
Whistleblowing & Haftungsrisiken: Straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Konsequenzen
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Organisationsverschulden im Bereich der Risikofrüherkennung
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Anforderungen an das Unternehmen aus Sicht der Ermittlungsbehörden
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Zulässige und nötige Maßnahmen zur innerbetrieblichen Aufklärung von strafrechtlich relevanten Vorwürfen
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Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken des Hinweisgebers und Hinweisbearbeiters
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Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
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Verwertung der Feststellungen des Hinweisbearbeiters im Ermittlungsverfahren
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§ 612a BGB n.F.: Echte Neuregelung oder eher Neubekanntmachung?
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Deutscher Corporate Governance Kodex: Tendenzen der Verankerung des Hinweisgeber-Systems?
Zusammenfassung der Seminarergebnisse und Gelegenheit für abschließende Fragen
Seminarzeiten
Am Vormittag und Nachmittag findet jeweils eine Tee- und Kaffeepause in Absprache mit dem Seminarleiter statt.
ab 8.45
Empfang mit Tee und Kaffee, Ausgabe der Seminarunterlagen
9.30
Beginn des Seminars
13.00 - 14.00
Gemeinsames Mittagessen
18.00
Ende des Seminars