Um erfolgreich im Ausland zu investieren, muß man die Wahlmöglichkeiten kennen. Die Gründung einer Repräsentanz (häufig salopp als „Rep-Office“ bezeichnet) gilt als geringster Aufwand und damit als typischer Einstieg in eine Auslandsinvestition.
Diese Auffassung ist allerdings aus Praxissicht unzutreffend, soweit es Thailand betrifft. Die rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte werden in diesem Beitrag dargestellt.
Fachthemen
Länderthemen