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Das Verlagsrecht ist im Verlagsgesetz (VerlG)geregelt und betrifft das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Der Urheber kann sein Verlagsrecht an eine andere Person vergeben, z. B. an einen Verlag.
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Leistungsstörungen im Musikverlagsvertrag
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Das Handbuch präsentiert die Kernbereiche des E-Commerce-Rechts in den meisten EU-Mitgliedstaaten und...
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Rechtsanwalt Jens O. Brelle, Kanzlei Art-Lawyer Urheber und Medienrecht in Hamburg, schildert ein Urteil des...
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