Aufsatz, Deutsch, 16 Seiten
Autor: Ralf Möbius, LL.M.
Erscheinungsdatum: 2020
Quelle: Rechtsanwalt Ralf Möbius, LL.M.
Seitenangabe: 1-16
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Als „Upskirting“ wird das unbefugte und heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider im öffentlichen Raum bezeichnet. Upskirting verletzt nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern speziell deren Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Mit der Einführung des § 184k StGB soll erreicht werden, dass das Unrecht derartiger Taten in das Bewusstsein der Bevölkerung gebracht wird und Täter auch strafrechtlich wegen eines Sexualdelikts zur Verantwortung gezogen werden können.
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