Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 16.06.2015
Quelle: Justillon - Kuriose Rechtsnachrichten
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Unfall beim Urinieren - Das Sozialgericht Gelsenkirchen über besondere Gefahrenmomente
Ein Beitrag über ein kurioses Urteil des SG Gelsenkirchen (Urt. v. 14.06.1999 - Az. S 10 U 256/98).
Auszug
„Die Verrichtung der Notdurft erfolgt erfahrungsgemäß nicht während der Fortbewegung“. Diese Erkenntnis stammt aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen (Urt. v. 14.06.1999 – Az. S 10 U 256/98). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich ein Mann beim Urinieren einen Oberarmbruch zugezogen und forderte nun Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Hinweis
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Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
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