Mit einem Grundsatzurteil vom 4.12.2009, das jedoch erst am 16.2.2010 veröffentlicht wurde, hat der BGH das Abrechnungsbild des Wohnungseigentumsgesetzes revolutioniert und stellt die gängige Verwaltertätigkeit vor neue Hürden. Erfahren Sie im aktuellen Fachbeitrag von Frau Brigitte Batke-Spitzer, Produktmanagerin der Haufe Akademie für Immobilienwirtschaft und -management, was Sie bei der Umsetzung des BGH-Entscheids zu beachten haben.
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