Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Autor: Dirk Helge Laskawy
Erscheinungsdatum: 21.12.2007
Quelle: EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
Seitenangabe: 737-738
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Der Verfasser kommentiert die Entscheidung BAG, 2007-05-15, 1 AZR 370/06, ZIP 2007, 1575, die sich mit der Frage befasst, wann von einer betriebsbedingten, nach dem Sozialplan einen Abfindungsanspruch auslösenden Eigenkündigung auszugehen ist. Nach kurzer Darstellung des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe führt er aus, das auf der Linie bisheriger Rechtsprechung liegende Urteil verdiene Zustimmung. Zu Recht sei der Senat aufgrund der Gesamtumstände davon ausgegangen, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht betriebsbedingt i.S.d. Sozialplans geendet habe. Von einer solchen Beendigung könne nämlich nicht schon dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitnehmer die angekündigte Betriebsänderung zum Anlass für seine Kündigung nehme, erforderlich sei vielmehr in jedem Fall die Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, nach der Betriebsänderung bestehe für diesen keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr. Eine andere Sichtweise könne zum einen dazu führen, dass wegen der Anreizwirkung der Abfindungszahlung durch Eigenkündigungen weit mehr Arbeitsplätze wegfielen, als vom Arbeitgeber beabsichtigt, zum anderen würde dem Arbeitgeber die Entscheidungsfreiheit darüber genommen, welche konkreten Arbeitsplätze er abbauen wolle. Für die Praxis empfehle sich eine konkrete Regelung durch die Betriebsvertragsparteien, unter welchen Voraussetzungen Eigenkündigungen und Aufhebungsverträge einen Anspruch auf Abfindung auslösen würden.
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