Sittenwidrigkeit und Beschaffenheitsvereinbarungen bei Internetauktionen
Sittenwidrigkeit und Beschaffenheitsvereinbarungen bei Internetauktionen

Sittenwidrigkeit und Beschaffenheitsvereinbarungen bei Internetauktionen

Besprechung von BGH, Urt. v. 28. 3. 2012 – VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, NJW - Neue Juristische Wochenschrift

Autor: Ulrich Kulke

Herausgeber / Co-Autor: Verlag C.H. Beck oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München

Erscheinungsdatum: 06.09.2012

Auflage: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)

Quelle: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2012, Heft 37

Seitenangabe: NJW 2012, 2697-2700


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Preis: 5,80 €

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Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer sogenannten Internet-Auktion eine Beschaffenheitsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Dabei geht es insbesondere um die Frage, welche Bedeutung der Verwendung eines Markennamens bei einem Angebot durch den Verkäufer zukommt und inwieweit weitere Umstände zu berücksichtigen sind, die zu Gunsten oder gegen die Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung sprechen können.

Fachthemen

Ulrich Kulke

DE, Würzburg

Rechtsanwalt

JunIT Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht

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