Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, HUSS-VERLAG GmbH
Autor: Dr. Gabriela Burkert-Basler
Herausgeber / Co-Autor: LOGISTIK HEUTE
Erscheinungsdatum: 15.01.2011
Quelle: Software in der Logistik - Cloud Computing
Seitenangabe: S. 118-122
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Exportkontrolle wird fälschlicherweise oft als Pflicht der multinationalen Konzerne angesehen. Häufgig übersehen Mittelständler, dass auch für die Lieferung in anderen EU-Mitgliedstaaten bestehen können.
Vielen Firmen ist nach wie vor nicht bekannt, wie schnell sie mit den weitreichenden Anforderungen des Exportkontrollrechts konfrontiert sein können. Ein Grund hierfür besteht darin, dass in den vergangenen Jahren primär die Großkonzerne oder die Unternehmen mit besonders kritischen Gütern von den Behörden auf die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen überprüft wurden. Zunehmend werden nun aber auch kleine und mittelständische Firmen entsprechenden Kontrollen unterzogen.
Viele Unternehmen beantragen eine Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator, "AEO") oder zum "Zugelassenen Ausführer". Sie müssen in diesem Zusammenhang schlüssig vorweisen und dokumentieren, dass sie die Bestimmungen von Exportkontrolle und Zoll ordnungsgemäß umsetzen und beachten.
Von der Zertifizierung zum AEO profitieren die Unternehmen enorm, da sie so nach außen dokumentieren können, dass sie die Einhaltung der Gesetzesbestimmungen ordnungsgemäß und nachhaltig sicherstellen. Dies wird zunehmend ein klarer Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nicht zertifiziert sind.
Auch von der Teilnahme an vereinfachten Verfahren profitieren die Unternehmen, da sie hierdruch Zeit und Kosten sparen.
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