Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 28.08.2015
Quelle: Justillon
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Richter bespucken und beleidigen – bloße Bagatellen und nicht schwerwiegend!?!
Auszug:
Ein Betrunkener geht an Fasching zum Amtsgericht Ahaus, bespuckt dort eine Richterin und bezeichnet sie und ihre Kollegen als „blöde Scheiß-Advokaten“ und „Arschlöcher“. Anschließend macht er das Gleiche beim Landgericht Münster. Kein Problem, meint die Richterin am Amtsgericht. Bespucken ist doch bloß eine Bagatelle, die Beleidigungen keine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung. Letzteres sieht man auch beim Landgericht so. Das mit dem Spucken sei aber nicht ganz okay. (...)
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
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