Ein Mensch gerät in eine Lage, in der sein Besitz gepfändet wird, ohne dass er sich etwas zu Schulden kommen lassen hätte. Er schuldet dem Profitmacher, der das Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat, nichts. Infolge von dessen Vorgehen werden auch Drittparteien darüber informiert, dass die betroffene Person Schulden habe. In diesen Mitteilungen wird der Betroffene als jemand dargestellt, der seine Schulden nicht begleicht und dessen Besitz aufgespürt und gepfändet werden muss. Was aber sagt das Gesetz, wenn eine profitierende Person oder Körperschaft auf solche Weise vorgeht? Steht dem Betroffenen eine Entschädigung für den an ihm begangenen Rufmord zu?