Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, Deutscher Anwaltverlag GmbH
Autor: Dirk Petri
Erscheinungsdatum: 2007
Quelle: StraFo 2007
Seitenangabe: 133-137
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Aus Arbeitgebersicht sollte immer eingehend geprüft werden, ob der Arbeitgeber aus Fürsorgegesichtspunkten fristgerecht Strafantrag und Strafanzeige zugunsten des Arbeitnehmers stellen bzw. hierauf hinwirken sollte oder er im Rahmen einer vermittelnden Lösung den Betriebsfrieden (ggf. durch Abmahnung, Aufhebungsvertrag, freiwillige Zahlung einer Entschädigung an das Opfer etc.) ohne Schädigung des Ansehens des Unternehmens in der Öffentlichkeit wiederherstellen kann.
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