DE, Stuttgart
RA, FA f. Arbeitsrecht, FA f. Erbrecht
Berufsgruppe: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt
Michael Henn
Expertentyp: Berater, Vortragsredner / Speaker, Autor, Aufsichtsrat / Beirat
Muttersprache: Deutsch
Aufrufe seit 09/2004: 3933 | letzte 30 Tage: 6
Kronprinzstraße 14
70173 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49-711-305893-0
Telefax: +49-711-305893-11
Fachkompetenzen
Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich umfassend in allen erbrechtlichen Fragen, sowohl bei der Gestaltung/Planung vor dem Erbfall als auch bei der Abwicklung eines Erbfalles, der Erbauseinandersetzung und bei Pflichtteilsstreitigkeiten.
Durch ein gutes Testament kann man viele Streitigkeiten verhindern und insbesondere für den längerlebenden Ehegatten eine optimale Absicherung erreichen. Schlechte Testamente können dagegen sehr viel Ärger verursachen und viel Geld kosten.
Ein Pflichtteil steht Kindern zu und wenn keine Kinder/Enkel vorhanden sind, auch den Eltern. Ich berate sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Mein Ziel ist hierbei nicht der Kampf umd den "letzten Cent", sondern ein gutes Ergebnis ohne jahrelangen Streit.
Der Erbvertrag ist die Alternative zum Testament und bietet beiden Beteiligten Sicherheit bei der Planung des weiteren Lebens.
Durch eine Testamentsvollstreckung kann man viel Streit unter den Erben verhindern, da der Testamentsvollstrecker dann den Nachlass verwaltet und die Erbauseinandersetzung durchführt. Die Testamentsvollstreckung muß jedoch im Testament/Erbvertrag angeordnet werden. Die Erben können dies nicht tun.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Auch hier gilt, daß eine frühzeitige Beratung oft viel Ärger verhindern kann.
Durch die jahrelange Beratung von Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen habe ich viel Erfahrung gesammelt und kann Sie optimal und realistisch beraten. Ich sage auch klar, wo sich ein Streit nicht lohnt.
Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson regeln Sie Ihr Leben für den Fall, daß Sie selbst nicht mehr handeln können oder wollen. Sie sollten aber sorgfältig entscheiden, wer hierfür geeignet ist und sich bei der Gestaltung der Vollmacht beraten lassen.
Wer die Kündigung erhält, muß sich schnell entscheiden, ob er sich gegen die Kündigung wehren will, denn eine Kündigungsschutzklage muß innerhalb von 3 Wochen bei Gericht eingereicht werden. Nach Fristablauf ist die Kündigung meist endgültig wirksam und es gibt kein Mittel mehr gegen die Kündigung.
Der Arbeitsvertrag gestaltet die Regeln des Arbeitsverhältnisses. Oftmals sind aber einzelne Regelungen unwirksam, eine Beratung lohnt sich deshalb oft.