Interview, Deutsch, Steinkühler
Autor: Bernhard Steinkühler
Herausgeber / Co-Autor: Autorenwerk.de: Jürgen Jilke und Anja Utfeld
Erscheinungsdatum: 27.03.2006
Quelle: WISO im ZDF
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Steinkühler Fachanwälte für Arbeitsrecht
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Martin Mohr hat die Informationspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber genau
genommen - zu genau. Statt der vorgeschrieben acht Wochen hat er zwölf
Wochen vorher Elternzeit beantragt.
Gut gemeint, aber leider ein
folgenreicher Fehler. Denn der Kündigungsschutz gilt nur innerhalb der
Acht-Wochen-Frist - drei Wochen Zeit für den Arbeitgeber, Martin Mohr zu
kündigen. "Für Väter gilt nicht der gleiche Kündigungsschutz wie für
Mütter. Das Gesetz ist handwerklich sehr schlecht. Hier handelt es sich um
eine Diskriminierung.", sagt Arbeitsrechtler Bernhard Steinkühler.
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