Baugrundstücke sind im Grundbuch häufig mit Dienstbarkeiten belastet, aus denen sich Rechte für Eigentümer anderer Grundstücke ergeben können. Daraus versuchen die Eigentümer der begünstigten Grundstücke mitunter Kapital zu schlagen. Diese Vermarktung hat oft keine rechtliche Grundlage.