Aufsatz, Deutsch, 6 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt
Autor: Dr. Wolfgang Walter
Erscheinungsdatum: 15.09.2016
Quelle: GmbH-Rundschau 2016, Heft 18
Seitenangabe: 975-980
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Manche Problembereiche der ertragsteuerlichen Organschaft bleiben über viele Jahre als latente Risiken meist unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Nun sind zwei davon an die Oberfläche gekommen, die für viele Organschaften gefährlich werden könnten. Hatte das Finanzamt nur die feste und die zusätzlich am Ergebnis einer GmbH als Organgesellschaft orientierte variable Ausgleichszahlung als schädlich für die Abführung des ganzen Gewinns gesehen, so griff das Finanzgericht zusätzlich den fehlenden Verweis auf § 302 Abs. 4 AktG auf, und das bei einem sog. Altvertrag, bei dem man sich nach einem BMF-Schreiben in relativer Sicherheit wiegen konnte. Darüber hinaus wurde erstmals gefordert, ein Gewinnabführungsvertrag sei nach zivilrechtlichen Änderungen der Verweisnorm nachträglich zu ändern, falls der Verweis auf die Verlustübernahmeregelung nicht dynamisiert ist, selbst wenn der Vertrag bei Abschluss allen steuerlichen Anforderungen entsprach. Beide vom Finanzgericht vertretenen Rechtsauffassungen sind weit hergeholt und strikt abzulehnen. Mögliche Vorsorge bedarf jedoch dezidierter Prüfung der vorliegenden Situation. Auch eine verbindliche Auskunft könnte auch Jahre nach Beginn einer Organschaft noch in Betracht kommen.
DE, Denkendorf/Stuttgart
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Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter
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