Falsche (weil zu lange) Stillhaltefrist in der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung führt nicht zur Verlängerung der gesetzlichen Anfechtungsfrist
Falsche (weil zu lange) Stillhaltefrist in der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung führt nicht zur Verlängerung der gesetzlichen Anfechtungsfrist

Falsche (weil zu lange) Stillhaltefrist in der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung führt nicht zur Verlängerung der gesetzlichen Anfechtungsfrist

Aufsatz, Deutsch, 5 Seiten, RPA - Recht und Praxis der Auftragsvergabe

Autor: Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke)

Erscheinungsdatum: 2007

Quelle: RPA - Recht und Praxis der Auftragsvergabe


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Der Artikel behandelt die Frage einer etwaigen Verlängerung der Anfechtungsfrist, wenn die Stillhaltefrist in der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung falsch angegeben wurde.

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Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke)

AT, Linz

Rechtsanwalt, Rechtsberater, Schiedsrichter

SMP Schweiger Mohr Partner Rechtsanwälte

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