Eigenmächtige Mangelbeseitigung beim Kauf
Eigenmächtige Mangelbeseitigung beim Kauf

Eigenmächtige Mangelbeseitigung beim Kauf

Besprechung von BGH VIII ZR 100/04

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, Walter de Gruyter GmbH

Autor: Dr. Bernhard Ulrici

Erscheinungsdatum: 2005

Quelle: JURA - Juristische Ausbildung

Seitenangabe: 612-616


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Der Beitrag bespricht die Entscheidung des BGH v. 23.02.2005, VIII ZR 100/04, zu einer der umstrittensten Fragen des modernisierten Schuldrechts. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob dem Käufer gegen den Verkäufen Rechte zustehen, wenn der Käufer einen Mangel der Kaufsache selbst beseitigt, ohne dem Verkäufer zuvor die Möglichkeit zur Nachlieferung oder Nachbesserung zu geben. Im Gesetz ist diese Frage nicht ausdrücklich geregelt. Zurückgehend auf Lorenz wurde in der Literatur überwiegend vertreten, dass der Käufer vom Kaufpreis die vom Verkäufer dadurch ersparten Aufwendungen abziehen kann. 
Die Instanzgerichte sowie Teile der Literatur versagten dem Käufer sämtliche Rechte. Dieser Ansicht schloss sich der BGH an und meinte, das Kaufrecht sehe ein Recht zur Selbstvornahme nicht vor. Außerdem befürchtete der BGH für die Praxis Beweisprobleme. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des BGH auseinander und zeigt auf, dass die vom BGH vorgebrachten Gründe nicht überzeugen. Vielmehr ist der Ansicht von Lorenz zu folgen. Andere lösungsvorschläge aus der Literatur überzeugen dagegen nicht, weil sie wesentliche Zusammenhänge des Schuldrechts verkennen.

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