Seminar
Referenten: Achim Diergarten, Norbert Schäfer
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Sprache: Deutsch
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Veranstalter
FORUM · Institut für Management GmbH
Telefon: +49-6221-500500
Telefax: +49-6221-500505
forum-institut.de/ms/1/23/0...
Preis: 860,-- € inkl. gesetzl. MwSt.
Institute haben nach dem neuen § 25c KWG die Aufgabe, nicht nur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen, sondern nun auch sonstige strafbare Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens führen zu verhindern. Diese Aufgabe obliegt einer zentralen Stelle, die im gleichen Bereich wie der Geldwäschebeauftragte angesiedelt sein muss. Das Problem ist dabei, dass derzeit niemand weiß, was unter diesem Begriff genau zu verstehen ist, insbesondere was unter dem Begriff der Gefährdung des Vermögens zu verstehen ist. Ein weiteres Problem ist, dass sowohl Straftaten, die von Externen, wie auch solche, die von Mitarbeitern begangen werden, zukünftig von einer zentralen Stelle verhindert werden müssen.
- Erste Erfahrungen mit der Umsetzung der erweiterten
- Aufgaben des Geldwäschebeauftragten (Zentralen Stelle)
- Die Pflichten des Geldwäschebeauftragten nach den neuen
- DK-Auslegungs- u. Anwendungshinweisen zu § 25c Abs.4 KWG
- Auflistung & Darstellung der relevanten strafbaren Handlungen
- Was bedeutet der Begriff wesentliche Vermögensgefährdung in der Bankpraxis?
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Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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21.09.2012 - 22.09.2012 | Frankfurt |
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