Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Autor: Dirk Helge Laskawy
Erscheinungsjahr: 2012
Quelle: Arbeitsrecht aktiv (AA)
Seitenangabe: 43-46
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Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen - so beginnt § 106 Satz 1 GewO, der das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers normiert. Dennoch enthalten viele Arbeitsverträge zusätzliche Klauseln, in denen sich der Arbeitgeber die Änderung des Arbeitsortes oder der Arbeitsaufgaben vorbehält. In der Praxis bestehen oft Unsicherheiten über die Reichweite des Weisungsrechtes und die Wirksamkeit solcher Versetzungsklauseln. Der Beitrag fasst den aktuellen Stand hierzu zusammen.
DE, Leipzig
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