Beitrag, Deutsch, 8 Seiten, ZfIR Zeitschrift für Immobilienrecht
Autor: Leif Holger Wedekind
Erscheinungsdatum: 2005
Seitenangabe: 481-488
Aufrufe gesamt: 305, letzte 30 Tage: 2
Verlag
ZfIR Zeitschrift für Immobilienrecht
Telefon: +49-221-40088-87
Telefax: +49-221-40088-28
Referenzeintrag
Weitere Informationen über:
Leif Holger Wedekind:
Leif Holger Wedekind beschäftigt sich mit der Frage, welche Informationen die Zwangsverwalter im Falle der Zwangsverwaltung von Grundstücken den Grundpfandrechtsgläubigern gegenüber in der Praxis liefern können oder müssen. Dazu erörtert er zunächst die möglichen Berichtigungspflichten gegenüber dem Gericht, den Beteiligten und den Sachverständigen sowie deren Inhalte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Zwangsverwalter gegenüber den Gläubigern oder Dritten zu einer Informationserteilung nicht verpflichtet sei. Die Beschränkung des Eigentumsrechts des Schuldners reiche über den Verfahrenszweck der Zwangsverwaltung nicht hinaus, so dass die Gläubiger weiterhin über bestimmte Fragen mit dem Schuldner zu verhandeln haben.
Leif Holger Wedekind ist Spezialist für Zwangsversteigerungsrecht Leif Holger Wedekind und zusammen mit Katrin Wedekind Inhaber der Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht in Lüneburg ist. Er gehört dem Beirat der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein an und ist Autor von Urteilsanmerkungen und Aufsätzen, die u.a. in den Fachzeitschriften ZInsO, ZfIR und InfoM erscheinen, in diesem Themenkreis ist er auch als Referent tätig.
DE, Lüneburg
Rechtsanwalt / Mediator / Zwangsverwalter
Sozietät Wedekind Rechtsanwälte Bankrecht Insolvenzrecht
Publikationen: 9
Veranstaltungen: 1
Aufrufe seit 09/2009: 1477
Aufrufe letzte 30 Tage: 1