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Prof. Dr. iur. Arnd Diringer:
Verbraucherschutz im Arbeitsverhältnis
Auszug: "Ob Arbeitnehmer auch in ihren Beziehungen zum Arbeitgeber als Verbraucher im Sinne der zivilrechtlichen Regelungen anzusehen sind, galt lange Zeit als eine der umstrittensten Fragen des Arbeitsrechts. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mittlerweile für diese Klassifizierung ausgesprochen. Zugleich hat das Gericht aber betont, dass die Anwendung der auf Verbraucher bezogenen Vorschriften nicht vornehmlich auf der Statusebene, sondern bei der konkret in Rede stehenden Norm vorzunehmen ist. Für die Personalpraxis stellt sich damit das Problem, welche gesetzlichen Regelungen des Verbraucherschutzrechts bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten sind."
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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