Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, STRÖMER Rechtsanwälte
Autor: Tobias H. Strömer
Erscheinungsdatum: 2013
Seitenangabe: 49-51
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Der Bundesgerichtshof hatte Gelegeheit, sich grundsätzlich zur vertraglichen Konstellation bei der Registrierung, Kündigung und Übertragung von Internetdomains zu äußern. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein Providerwechsel und/oder eine Kündigung der Domain ohne ausdrückliche Zustimmung des Domaininhabers unwirksam ist.
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