Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 12.12.2022
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber keine Zuneigung
Verbrechen sind gemäß § 12 Abs. 1 StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man darunter, wie ein Blick in den Duden zeigt, „schwere Straftaten“ bzw. „verabscheuungswürdige Untat(en); verwerfliche, verantwortungslose Handlung(en)“. Jemanden als Verbrecher zu bezeichnen, ist daher sicherlich nicht gerade schmeichelhaft. Nach Ansicht des LAG Köln rechtfertigt es aber auch nicht gleich eine außerordentliche Kündigung. (...)
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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