Gemeinsame Strukturen des rechtsgeschäftlichen Mobiliarerwerbs nach "Abstraktionsprinzip" und dem so genannten "reinen Konsenzprinzip" am Beispiel eines deutsch-rumänischen Rechtsvergleichs
Gemeinsame Strukturen des rechtsgeschäftlichen Mobiliarerwerbs nach "Abstraktionsprinzip" und dem so genannten "reinen Konsenzprinzip" am Beispiel eines deutsch-rumänischen Rechtsvergleichs