Kommentar, Deutsch, 6 Seiten, Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Frank Sievert
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Kommentar zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung von Strafschäden in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg und Dr. rer. nat. Karsten Müller:
Im Jahre 2006 verabschiedete der deutsche Bundestag in Umsetzung europäischer Richtlinien das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, - kurz AGG. Das AGG brachte eine fundamentale Änderung des deutschen Zivilrechts mit sich. Vor dem Inkrafttreten des AGG war für die Höhe der Entschädigung eines Arbeitnehmers wegen erlittener Diskriminierungen allein Art, Schwere und Nachwirkung der Verletzungshandlung entscheidend.
Seit Inkrafttreten des AGG wird die Höhe der Entschädigung des diskriminierten Arbeitnehmers zusätzlich danach festgelegt, ob die auszuurteilende Entschädigung geeignet ist, den diskriminierenden Arbeitgeber und alle übrigen Arbeitgeber in Zukunft davon abzuhalten, in derselben Art Arbeitnehmer zu diskriminieren. Der Präventionsgedanke wird durch diesen sogenannten Strafschadensersatz nunmehr in den Vordergrund gerückt.
DE, Hamburg
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