Beitrag, Deutsch, A.S. Assekuranz Service GmbH
Autor: Oliver Velleman
Herausgeber / Co-Autor: BAVProfis-Oliver Velleman
Erscheinungsdatum: 2013
Quelle: BAVProfis- Ihr Partner für die betrieblichen Sozialleistungen
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Verlag
A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS
Telefon: +49-89-6410065
Preis: Kostenlos
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Viele Unternehmen haben aufgrund des Fachkräftemangels, die Möglichkeit genutz, eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Benefits für Ihre Arbeitnehmer anzubieten.
Bis zum 31.12.2013 konnten aufgrund des ehemaligen Urteil (BFH 14.4.2011, AZ VI R 24/10) die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) im Rahmen der 44-EURO-Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG, ab 2014: § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei genutz werden.
Ab 01.01.2014 ist diese Möglichkeit vorbei.
Zukünftig können die Beiträge weiterhin als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, aber Ihr Steuerberater / Wirtschaftsprüfer soll beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt die Versteuerung (Pauschal oder Individual) abklären.
Trotz dieser steuerlichen Änderung genießen Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer einen riesen Mehrwert, um gegen die Leistungsreduzierungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu agieren.
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