Beitrag, Deutsch, Rechtsanwalt Dirk Strohmenger
Erscheinungsdatum: 2012
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern für Aktivitäten ihrer Kinder in Tauschbörsen dann nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehren, vorausgesetzt es handelt sich um ein normal entwickeltes Kind, das grundlegende Gebote und Verbote befolgt (BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az . I ZR 74/12).
Das Urteil hat ein großes mediales Interesse hervorgerufen. Unter anderem werden Verträge verbreitet, die Eltern mit ihren Kindern abschließen sollen, damit sie selber nicht bei Rechtverstößen ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können.
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