Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel
Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel

Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 16.07.2014

Quelle: Justillon


Aufrufe gesamt: 123, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

keine Angaben

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel

Ein Beitrag über ein kurioses Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 25. April 1991 - Az. 5a C 106/91.

Auszug
"Der Kläger hat bei dem beklagten Reiseunternehmen für sich und seine Freundin eine Urlaubsreise nach Menorca gebucht. Dabei wählte das Paar explizit ein Doppelzimmer mit Doppelbett aus. Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von 20% des Reisepreises wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, da in seinem Hotelzimmer kein Doppelbett sondern zwei Einzelbetten gestanden hatten. Ihm entging daher – nach seinen Ausführungen – ein “friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis” während der gesamten 14-tägigen Reise, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinander gegangen seien."

Hinweis
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet abrufbar (rechts "zur Bezugsquelle" anklicken).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 411

Aufrufe seit 11/2005: 24182
Aufrufe letzte 30 Tage: 27