Aufsatz, Deutsch, 3 Seiten
Autor: Dr. Wolfgang Walter
Herausgeber / Co-Autor: Verlag Dr. Otto Schmidt
Erscheinungsdatum: 16.02.2015
Quelle: GmbHR 2015, Heft 4
Seitenangabe: 182-184
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Weitgehend beredtes Schweigen beherrscht das deutsche Konzernsteuerrecht, seit der EuGH sich dazu geäußert hat, dass es die Niederlassungsfreiheit erfordere, in den Niederlanden zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-Muttergesellschaft eine Organschaft zuzulassen. Frankreich, die Niederlande und Spanien haben die Vorgabe des EuGH bereits umgesetzt. In Frankreich ist für ab dem 31.12.2014 endende Wirtschaftsjahre die horizontale steuerliche Organschaft zwischen französischen Schwestergesellschaften einer EU-/EWR-Muttergesellschaft zulässig. In den Niederlanden wurde dies im Vorgriff auf eine beabsichtigte Gesetzesänderung bereits durch Verwaltungsanweisung geregelt, nachdem das zuständige erstinstanzliche Gericht das EuGH-Urteil bereits umgesetzt hatte und das Urteil rechtskräftig geworden war. Auch in Spanien gilt seit 2015 eine entsprechende Neuregelung. In Italien wird sie rückwirkend ab 1.1.2015 eingegeführt. Der Beitrag zeigt auf, dass eine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft durch Auslegung auf der Grundlage des geltenden deutschen Steuerrechts zu erreichen ist.
DE, Denkendorf/Stuttgart
Geschäftsführer
Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter
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