Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 15.06.2018
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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„Mit Wut beginnt, mit Reue schließt der Zorn“
Auszug:
Diese weisen Worte stammen von Publilius Syrus, einem römischer Aphoristiker und Possenschreiber. Ein Arbeitnehmer in einem vom Hessischen Landesarbeitsgericht (Urteil vom 23.7.2013 – 4 Sa 617/13) entschiedenen Fall hätte diese wohl bedenken sollen – vorausgesetzt er kannte sie. Ungeachtet dessen hatte er aber letztlich Glück im Unglück, zumindest arbeitsrechtlich betrachtet.
Hinweis:
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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