Beitrag, Deutsch
Autor: Dr. Jan Tolzmann
Erscheinungsdatum: 09.10.2017
Quelle: Deutsche Gesellschaft der Vereinten Nationen
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Vor knapp zwei Jahren konnten sich die Staaten der Welt bei der Klimakonferenz (COP21) in Paris auf ein neues Klimaabkommen verständigen, in welchem sie verbindliche Elemente des Klimaschutzes völkerrechtlich verankert haben. Wenige Wochen vor dem Weltklimagipfel in Bonn (COP 23), unter der Präsidentschaft Fidschi, ist der Zeitpunkt gut, die wesentlichsten Artikel des Paris-Abkommens noch einmal zu durchleuchten. Für den globalen Klimaschutz sind die Artikel 2, 4.2 und 4.3 von besonderer Bedeutung. Um den globalen Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf deutlich unter 2°C und wenn möglich auf unter 1.5°C zu begrenzen (Artikel 2.1a), ist im Artikel 4.2 erstmals festgelegt worden, dass dazu alle Mitgliedsstaaten national festgelegte Beitrage ausarbeiten, kommunizieren und veröffentlichen sollen.
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