Beitrag, Deutsch, CERTQUA GmbH
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Führt ein Unternehmen ein QM-System ein, ist es nötig, die betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig zu informieren und zu beteiligen. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern die betriebliche Interessenvertretung (sofern es eine gibt), d.h. Betriebs- oder Personalrat einbezogen werden sollten. Normen wie die ISO 9001 fordern zwar eine intensive Einbindung der Mitarbeiter, jedoch wird auf die Einbeziehung eines Betriebsrates nicht eingegangen. Um bei folgenden Situationen während der Einführung eines QM-Systems jedoch richtig entscheiden zu können ob und inwieweit die Mitarbeiter zu informieren sind, sind die gesetzlichen Regelungen des Betriebsverfassungs-, des Personalvertretungs- und des Mitarbeitervertretungsgesetzes heranzuziehen.
DE, Bonn
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CERTQUA GmbH Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystem
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