Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Autor: Christian Stake
Erscheinungsdatum: 2006
Quelle: Versicherung und Recht kompakt
Seitenangabe: 150-152
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Bei Schadenereignissen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stellt sich oft die Frage, wer einstandspflichtig ist. Liegt ein Fall der Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung oder der Kfz-Haftpflichtversicherung vor? Die Antwort hat für den VN erhebliche Folgen. Hierzu zählt z.B. die Höhe der Eigenbeteiligung bei der jeweiligen Vertragsgestaltung oder eine mögliche Beitragshöherstufung.
Die Abgrenzung erfolgt mit dem – im Gesetz nicht definierten – Begriff „bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs (§ 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 1 Abs. 1 HPflG). Unerheblich hierfür ist, ob das Fahrzeug in Bewegung ist oder ob sein Motor läuft. Nach der BGH-Rechtsprechung ist der Schaden beim Betrieb des Kfz entstanden, wenn sich die von ihm ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kfz (mit-)geprägt wird (BGH VersR 91, 1068 = r+s 92, 11). Die Rechtsprechungsübersicht läßt diese Standardformel plastischer werden.
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