Home

Themenspecial

Erbschaftsteuer - Was Erben erledigen und beachten müssen

Jährlich sterben in Deutschland mehr als 850.000 Menschen. Nahe Angehörige müssen dann nicht nur ihre Trauer bewältigen, sondern auch viele Formalitäten erledigen. Einige Aufgaben rund um die Bestattung können einem Bestattungsunternehmen übertragen werden, dennoch bleiben auch nach der Beerdigung noch viele Dinge zu tun, die nicht nur unangenehm sind, sondern auch viel Geld kosten.
   

Testament und Erbfolge

Hat der Verstorbene ein Testament gemacht, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht werden. Wurde das Testament bei einem Notar oder beim Gericht hinterlegt, werden die Erben direkt vom Nachlassgericht informiert. Liegt kein Testament vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Dabei stehen die Kinder des Verstorbenen an erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge. Eltern und Geschwister gelten als gesetzliche Erben zweiter Ordnung, erst dann folgen Großeltern und deren Nachkommen als gesetzliche Erben dritter Ordnung.
   

Erbschaftssteuer und Schenkungen 

Jeder, der Vermögen erbt, muss in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen. Das kann bei Immobilien, die man nicht unbedingt verkaufen möchte, sehr teuer werden. Eine mögliche Lösung kann ein Kredit sein. Dabei sollte man sich sorgfältig informieren und mehrere Angebote auf Onlineportale wie Smava vergleichen, wo auch sogenannte Peer to Peer Kredite angeboten werden. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Höhe des Erbes und des Verwandtschaftsgrades des Erben zum Verstorbenen ab. So haben Kinder bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro und je nach dem eigenen Alter einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 52.000 Euro. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Dazu kommt ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Zugewinnausgleichsansprüche unterliegen zudem nicht der Erbschaftssteuer.

Bei Immobilien wird der Verkehrswert für die Erbschaftssteuer angesetzt. Für vermietete oder von den Erben genutzte Immobilien werden 90 Prozent des Verkehrswertes für die Erbschaftssteuer zugrunde gelegt. Durch Schenkungen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erbschaftssteuer umgangen werden. Allerdings müssen diese dazu mehr als 10 Jahre vor dem Sterbedatum erfolgen. Für Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Todestag erfolgen, muss daher ebenfalls Erbschaftssteuer gezahlt werden.
   

Sonstige Formalitäten nach einem Todesfall

Ein Todesfall muss von den nächsten Angehörigen spätestens bis zum dritten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt, die für verschiedene Formalitäten benötigt wird. Es ist daher ratsam, gleich mehrere Urkunden ausstellen zu lassen. Zur Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt das Standesamt die ärztliche Todesbescheinigung, die Geburts- und Heiratsurkunde, bei Geschiedenen die Scheidungsurkunde sowie gegebenenfalls die Sterbeurkunde des Ehepartners. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt die Überführung und Bestattung und unterstützt die Hinterbliebenen bei allen Formalitäten rund um die Bestattung. Versicherungen sollten möglichst frühzeitig über den Todesfall informiert werden, damit laufende Verträge ab dem Sterbedatum storniert werden. Konten müssen aufgelöst und Daueraufträge beendet oder geändert werden. Lebte der Verstorbene bis zu seinem Tod in einem Alten- oder Pflegeheim muss auch dieses gekündigt werden. Der Haushalt muss aufgelöst und die Wohnsituation geklärt werden. Dazu gehören die Beendigung des Mietvertrages oder die Anzeige des Todesfalles bei der Grundbuchstelle, wenn der Verstorbene Grundbesitz hatte.