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Arbeitszeugnis erstellen: Worauf Unternehmer achten müssen

Arbeitszeugnis erstellen: Worauf Unternehmer achten müssen

Über den Sinn von Arbeitszeugnissen lässt sich durchaus streiten: Der Betrachter kann in der Regel nicht beurteilen, wie zutreffend und objektiv die Bewertungen durch die vorherigen Arbeitgeber ausfallen. Zudem sorgt der Gesetzgeber in Deutschland dafür, dass Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert sein müssen - was zu einer Kodierung der Aussagen führt, die nicht immer richtig entschlüsselt werden. Trotzdem sind es auch heute noch eben jene Arbeitszeugnisse, mithilfe derer sich bereits vor dem Vorstellungsgespräch ein Bild über den Bewerber gemacht werden kann. Worauf ist beim Arbeitszeugnis zu achten und welche Fallstricke gilt es zu vermeiden?


Über den Sinn und Unsinn von Arbeitszeugnissen

Fachleute streiten sich regelmäßig über den Nutzen von Arbeitszeugnissen - und kommen häufig zu dem Schluss, dass der tatsächliche Mehrwert tatsächlich von der Qualität des konkreten Arbeitszeugnisses abhängt. Erfahrene Personaler erkennen durchaus den Unterschied zwischen wenig aussagekräftigen Phrasen und einer klaren Auskunft über den Bewerber. Thorsten Knobbe, Geschäftsführer der TK Management & Leaderspoint GmbH, veröffentlichte bereits einige Bücher zur Thematik und kommt zum Schluss, dass das Arbeitszeugnis eine möglichst konkrete Auskunft über Aufgaben, gesammelte Erfahrungen sowie Erfolge geben muss. Konkrete und nachprüfbare Formulierungen haben damit durchaus Aussagekraft. Wichtig ist also, dass das entstehende Arbeitszeugnis erkennbar individuell und wahrheitsgemäß formuliert wurde. 


Negative Formulierung im Arbeitszeugnis landet häufig vor Gericht

Hier beginnen für viele Arbeitgeber die Tücken: Denn wie bereits erwähnt, schreibt der Gesetzgeber wohlmeinende Formulierungen vor. Unternehmen, die sich über ihre ehemaligen Angestellten im Arbeitszeugnis despektierlich äußern, finden sich häufig vor Arbeitsgerichten wieder. Die Gerichte entscheiden meist im Sinne des Arbeitnehmers, sodass das alte Arbeitszeugnis revidiert wird. Hierin besteht auch die bereits angesprochene Gefahr des Dokuments: Um das Risiko justiziabler Formulierungen zu vermeiden, wird der ausscheidende Angestellte häufig über alle Maßen gelobt. Aus rechtlicher Sicht vermeiden die Unternehmen damit tatsächlich Gefahren, verhindern aber eine objektive Beurteilung. Auch dem ehemaligen Mitarbeiter wird hierdurch nicht nur einen Gefallen getan, weil abgenutzte und phrasenhafte Formulierungen von Profis erkannt werden. Die Schwierigkeit hierbei: Insbesondere kleinere Unternehmen sind mit den Rechten und Pflichten beim Formulieren von Arbeitszeugnissen nicht vertraut - und tun sich entsprechend schwer.


Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich vorgeschrieben ist in Deutschland übrigens nur ein sogenanntes einfaches Arbeitszeugnis. In dieser Variante werden lediglich die Aufgaben genannt, die der Angestellte im Unternehmen wahrgenommen hat. Das sogenannte qualifizierte Arbeitszeugnis wird vom ehemaligen Arbeitgeber hingegen freiwillig ausgestellt und ergänzt diese Angaben noch um eine Beurteilung der Arbeitsleistung. Der Aufbau sollte nach einem festgelegten Schema erfolgen:

  • Überschrift
  • Wichtige Stammdaten des Arbeitnehmers
  • Beschreibung der Tätigkeiten im Unternehmen
  • Bei qualifiziertem Arbeitszeugnis: Bewertung der Leistungen und des Sozialverhaltens
  • Grund der Kündigung
  • Schlussformel und Zukunftswünsche
  • Unterschrift samt Datum

Der Grund der Kündigung ist dabei durchaus heikel: Sofern der Arbeitnehmer das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt oder betriebsbedingt gekündigt wurde, sollte dieser Grund auch genannt werden. Andere Ursachen für das Ausscheiden aus dem Betrieb sind ebenso wie ein Aufhebungsvertrag problematisch. Der ehemalige Mitarbeiter hat in Bewerbungsgesprächenhier mit Nachfragen zu rechnen. Das Gehalt hat im Arbeitszeugnis hingegen nichts zu suchen. 


Beurteilung stellt viele Arbeitgeber vor Probleme

Am problematischsten sind allerdings die Formulierungen in der Bewertung. Die Redewendung, der Mitarbeiter habe "zur vollen Zufriedenheit" gearbeitet, entspricht der Schulnote 3 - deutlich negativer, als der Wortlaut zunächst erscheint. Besonders problematisch ist dies, weil rund 90 % der Arbeitszeugnisse die Schulnoten 1 oder 2 aufweisen. Damit der ehemalige Angestellte nicht falsch beurteilt wird, sollte die Anfertigung des Arbeitszeugnisses mit professionellen Hilfsmitteln erfolgen. Das Unternehmen Haufe hat beispielsweise Software im Angebot, die die Erstellung von Arbeitszeugnissen mithilfe vordefinierter Aussagen vereinfacht. Aufgrund der Vielzahl von Textvorlagen ist es so möglich, präzise, individuelle und auch rechtssichere Arbeitszeugnisse zu verfassen, ohne dass eine entsprechende Vorerfahrungvorhanden sein muss. So zeigt sich: Mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich mit geringem Aufwand ein professionelles Arbeitszeugnis erstellen, welches eine hohe Aussagekraft besitzt - und dieses Dokument damit auch in der heutigen Zeit aufwertet.

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